An Schulen gibt es die verschiedensten Handyordnungen. An einigen Schulen ist Handynutzung erlaubt und in Bayern ist die Handynutzung in der Schule gesetzlich verboten.

Das Martinum hat die Regelung, dass Schüler der Sekundarstufe I ein mitgeführtes Handy ausgeschaltet in der Tasche haben dürfen. Die Schüler der Sekundarstufe II dürfen in den Pausen das Handy im Oberstufengelände benutzen. Die Handyordnung des Martinums kann unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden:

http://www.martinum.de/joomla3/images/SchwarzesBrett/Eltern/HandyordnungMartinum.pdf

Handyordnung an Schulen